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   LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs - 1130 Js 42639/20   

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https://dejure.org/2022,52649
LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs - 1130 Js 42639/20 (https://dejure.org/2022,52649)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 03.03.2022 - 6 KLs - 1130 Js 42639/20 (https://dejure.org/2022,52649)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 03. März 2022 - 6 KLs - 1130 Js 42639/20 (https://dejure.org/2022,52649)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 263a StGB, § 264 StGB, § 25 StGB, § 53 StGB, § 73 StGB, § 73b StGB, § 73c StGB
    Verwirklichung des Tatbestandes des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit der Beantragung von Corona-Hilfen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21

    Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20
    Bei den Corona-Hilfen aus dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung ("Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020") handelt um eine Subvention nach § 264 VIII StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021, 6 StR 137/21, zit. nach beck-online, Rn. 5; LG Hamburg, Beschluss vom 18.1.2021 - 608 Qs 18/20).

    Da die Bundesregelung zur Gewährung von Sofortbeihilfen und die zur Umsetzung erlassenen Richtlinien der Länder keine Gesetze im formellen oder materiellen Sinne darstellen, kommt nur die Bezeichnung durch den jeweiligen Subventionsgeber aufgrund eines Gesetzes - hier § 2 SubvG in Verbindung mit dem jeweiligen Landessubventionsgesetz in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021 - 6 StR 137/21, zitiert nach beck-online, Rn. 7).

    Die Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen erfordert dabei keine wörtliche Wiederholung, sondern kann sich auch aus einer präzisen Verweisung ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021 - 6 StR 137/21, zitiert nach beck-online, Rn. 10).

    In den Fällen 1-9 ist von einem unbenannten besonders schweren Fall gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021 - 6 StR 137/21, zitiert nach beck-online, Rn. 12 m.w.N.) bzw. in Fall 10 von Gewerbsmäßigkeit gemäß § 263a i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB auszugehen.

    (MüKoStGB/Maier, 4. Aufl. 2020, StGB § 46 Rn. 122) Die Verwirklichung eines besonders schweren Falles gemäß § 263 Abs. 3 StGB entfaltet dabei im Rahmen des § 264 StGB bereits eine Indizwirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021 - 6 StR 137/21, zitiert nach beck-online, Rn. 12 m.w.N.).

  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20
    Die dem Vermögen einer juristischen Person zugeflossenen Vermögenswerte sind daher auch dann nicht ohne Weiteres durch den Täter selbst im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt, wenn dieser eine - legale - Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen hat (BGH Urt. v. 30.5.2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256).

    Umstände, die eine solche Feststellung rechtfertigen, können etwa darin zu sehen sein, dass der Täter die juristische Person lediglich als einen formalen Mantel nutzt und eine Trennung zwischen seiner eigenen Vermögenssphäre und derjenigen der Gesellschaft tatsächlich nicht vornimmt, oder jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (vgl. BGH Urt. v. 30.5.2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256 u. v. 29.6.2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 86; BVerfG Beschl. v. 14.6.2004 - 2 BvR 1136/03, wistra 2004, 378, 382; BGH, Beschl. v. 7.9.2016 - 2 StR 352/15, NStZ 2017, 151, beck-online; BeckOK StGB/Heuchemer, 52. Ed. 1.2.2022, StGB § 73 Rn. 28, 28.1).

  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20
    Umstände, die eine solche Feststellung rechtfertigen, können etwa darin zu sehen sein, dass der Täter die juristische Person lediglich als einen formalen Mantel nutzt und eine Trennung zwischen seiner eigenen Vermögenssphäre und derjenigen der Gesellschaft tatsächlich nicht vornimmt, oder jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (vgl. BGH Urt. v. 30.5.2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256 u. v. 29.6.2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 86; BVerfG Beschl. v. 14.6.2004 - 2 BvR 1136/03, wistra 2004, 378, 382; BGH, Beschl. v. 7.9.2016 - 2 StR 352/15, NStZ 2017, 151, beck-online; BeckOK StGB/Heuchemer, 52. Ed. 1.2.2022, StGB § 73 Rn. 28, 28.1).
  • LG Hamburg, 18.01.2021 - 608 Qs 18/20

    Falschangaben bei Antrag auf Corona-Soforthilfe: Betrug oder Subventionsbetrug?

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20
    Bei den Corona-Hilfen aus dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung ("Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020") handelt um eine Subvention nach § 264 VIII StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021, 6 StR 137/21, zit. nach beck-online, Rn. 5; LG Hamburg, Beschluss vom 18.1.2021 - 608 Qs 18/20).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20
    Umstände, die eine solche Feststellung rechtfertigen, können etwa darin zu sehen sein, dass der Täter die juristische Person lediglich als einen formalen Mantel nutzt und eine Trennung zwischen seiner eigenen Vermögenssphäre und derjenigen der Gesellschaft tatsächlich nicht vornimmt, oder jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (vgl. BGH Urt. v. 30.5.2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256 u. v. 29.6.2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 86; BVerfG Beschl. v. 14.6.2004 - 2 BvR 1136/03, wistra 2004, 378, 382; BGH, Beschl. v. 7.9.2016 - 2 StR 352/15, NStZ 2017, 151, beck-online; BeckOK StGB/Heuchemer, 52. Ed. 1.2.2022, StGB § 73 Rn. 28, 28.1).
  • KG, 10.09.2021 - 121 Ss 91/21

    Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20
    Subventionserhebliche Tatsachen und deren Änderungen müssen der IBB unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden.", beinhaltet zwar das Wort "subventionserheblich", bezeichnet jedoch keine konkreten Voraussetzungen, unter denen der Zuschuss gewährt werden kann, sondern ist allgemein, pauschal und formelhaft gehalten und gibt im Wesentlichen nur den Wortlaut von § 264 Abs. 9 Nr. 2 StGB wieder (KG Berlin, Urteil vom 10. September 2021 Az. (4) 121 Ss 91/21 (134/21), Rn. 40-49, juris).
  • BGH, 22.08.2018 - 3 StR 449/17

    Subventionsbetrug (subventionserhebliche Tatsachen; restriktive Interpretation;

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20
    Diese ist nicht gesperrt, soweit § 264 StGB keine Anwendung findet (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22.08.2018, 3 StR 449/17).
  • BGH, 07.09.2016 - 2 StR 352/15

    Anordnung des Verfalls (Vermögensmehrung bei einem Unternehmen, für das der Täter

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20
    Umstände, die eine solche Feststellung rechtfertigen, können etwa darin zu sehen sein, dass der Täter die juristische Person lediglich als einen formalen Mantel nutzt und eine Trennung zwischen seiner eigenen Vermögenssphäre und derjenigen der Gesellschaft tatsächlich nicht vornimmt, oder jeder aus der Tat folgende Vermögenszufluss an die Gesellschaft sogleich an den Täter weitergeleitet wird (vgl. BGH Urt. v. 30.5.2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256 u. v. 29.6.2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, 86; BVerfG Beschl. v. 14.6.2004 - 2 BvR 1136/03, wistra 2004, 378, 382; BGH, Beschl. v. 7.9.2016 - 2 StR 352/15, NStZ 2017, 151, beck-online; BeckOK StGB/Heuchemer, 52. Ed. 1.2.2022, StGB § 73 Rn. 28, 28.1).
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 559/19

    Subventionsbetrug (abschließende Sonderregelung gegenüber dem Betrug);

    Auszug aus LG Wiesbaden, 03.03.2022 - 6 KLs 1130 Js 42639/20
    § 263a StGB wird somit nicht im Wege der Spezialität von einem vollendeten Subventionsbetrug gemäß § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB verdrängt, da dieser vorliegend nicht anwendbar ist (BGH Beschl. v. 23.4.2020, Az. 1 StR 559/19, BeckRS 2020, 24146, Rn. 10 beck-online).
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